Nötigung - Definition. Was ist Nötigung
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  • Anwendungsbeispiele (mehrere Phrasen mit Übersetzung)
  • Etymologie

Was (wer) ist Nötigung - definition


Nötigung         
Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer Handlung zwingt, die dieses nicht wünscht. Der Begriff kann in Bezug auf die Begriffe Zwang und Gewalt, rechtssprachlich die Vis absoluta („überwältigende Gewalt“, insbesondere körperlich) und die Vis compulsiva („beugende Gewalt“, die in die Richtung eines psychischen Zwanges geht), kritisch gesehen werden und wird in den Rechtsprechungen unterschiedlich beurteilt.
Nötigung (Österreich)         
Der Straftatbestand der Nötigung ist im Strafrecht Österreichs im StGB geregelt. Strafbar ist die Nötigung eines anderen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Gewalt oder durch gefährliche Drohung.
Nötigung (Deutschland)         
Die Nötigung ist ein Freiheitsdelikt, das im deutschen Strafrecht in des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Rechtsgut ist die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung.
Beispiele aus Textkorpus für Nötigung
1. Ihm wird Freiheitsberaubung, Bedrohung und Nötigung vorgeworfen.
2. Sie ermittelt wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung.
3. Gegen sie wird zunächst wegen Nötigung ermittelt.
4. Verurteilt wurden sie wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung.
5. Daschner musste sich daraufhin wegen Nötigung vor Gericht verantworten.